Forderungen an Regierung
Unsere Forderungen an die neue Bundesregierung
1. Energiepolitik
1.1 Energetische Sanierung
Anreiz statt Zwang – stabile Rahmenbedingungen fördern energetische Sanierungen
Seitens der Politik wird beklagt, dass die notwendige Sanierungsquote im Gebäudebestand von zwei Prozent nicht erreicht wird bzw. der Umfang der Sanierungen rückläufig sei. Bei einem genaueren Blick verwundert diese Entwicklung nicht. Um langfristige und kostenintensive Investitionen zu tätigen, werden längerfristig konstante Rahmenbedingungen benötigt, und zwar sowohl finanzieller als auch technischer Art. Ferner ist eine ausufernde Bürokratie zu vermeiden. Die sich teilweise mehrfach pro Jahr ändernden Fördergelder bzw. –bedingungen und die regelmäßigen Änderungen bei der Energieeinsparverordnung verunsichern die Eigentümer anstatt sie zu einer energetischen Sanierung zu motivieren.
Hieraus leiten sich folgende Forderungen ab:
Information und Beratung
Um Hauseigentümer zu einer energetischen Sanierung besser motivieren zu können, sind objektivere Informationen erforderlich. Jeder Eigentümer sollte die Möglichkeit einer kostenfreien und ergebnisoffenen Beratung durch einen anerkannten Energieberater erhalten.
Förderung
Die Förderung von energetischen Sanierungen muss kontinuierlich sowohl der Höhe als auch den Bedingungen nach gestaltet sein. Die Förderung soll wahlweise durch zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse und steuerliche Abschreibungen erfolgen. Die Förderbedingungen sollten auch für den Laien verständlich gefasst sein und es sollte von überflüssiger Bürokratie abgesehen werden. Die Förderung des Bundes sollte bei der KfW Förderbank zusammengefasst werden (derzeit auch noch Bafa).
Technischen Anforderungen
Durch die regelmäßige Verschärfung der energetischen Anforderungen in der Energieeinsparverordnung „veralten“ bereits aufgeführte Maßnahmen, da diese schon nach wenigen Jahren nicht mehr den dann aktuellen Anforderungen entsprechen. Dies führt dazu, dass Eigentümer abwarten, bis die neuen Anforderungen gelten; häufig werden nach Inkrafttreten von Änderungen bereits weitere Änderungen angekündigt, so dass wiederum eine Verunsicherung entsteht.
Teilsanierungen
Energetische Teilsanierungen sollten gewollt sein und daher auch besser als bisher gefördert werden. Nur wenige Eigentümer können die Gelder für eine Komplettsanierung aufbringen, Teilmaßnahmen hingegen lassen sich leichter finanzieren und bringen auch gewünschte Effekte.
Energieeinsparverordnung
Die von der Bundesregierung vorgelegte Änderung der Energieeinsparverordnung verursacht zusätzlichen Bürokratieaufwand. Es soll versucht werden, dem Energieausweis eine größere Bedeutung zuzuweisen, da er bisher kaum Akzeptanz findet. Dies ist sowohl bei der Vermietung als auch beim Verkauf der Fall. Einen Mieter interessiert die Gesamthöhe der zuzahlenden Miete; diesem ist es relativ egal, ob er diese für einer erhöhte Nettomiete und geringen Heizkosten aufgrund energetischer Sanierung oder höheren Heizkosten und geringerer Nettomiete wegen fehlender energetischer Sanierung zahlt. Den Käufer eines älteren Bestandsgebäudes interessiert der aktuelle Energiekennwert ebenfalls nicht, da er in der Regel ohnehin Sanierungsmaßnahmen plant und den energetischen Zustand ohnehin verbessern will. Durch die verpflichtende Vorlage von Energieausweisen und die weitere Veröffentlichung durch Aushang wird keinerlei Energie gespart
Ferner sollen die Energiekennwerte zukünftig verpflichtend in
Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. Diese Regelungen
verursachen zusätzlichen Bürokratieaufwand und erhöhte Kosten bei der
Insertion von Immobilien. Daher werden diese Regelungen grundsätzlich
abgelehnt. Ferner wird durch diese Regelungen dem unseriösen Abmahnwesen
Tür und Tor geöffnet, um Vermieter und Verkäufer abzuzocken. Dies wird
insbesondere private Vermieter und Verkäufer betreffen, die Ihre
Immobilie selbst anbieten und die detaillierten Regelungen und
insbesondere die Umrechnung der Energiekennwerte nicht kennen oder
verstehen. Es sollte jedem privaten Eigentümer möglich sein, seine
Immobilie selbst zu inserieren und hierbei nicht auf Dritte, deren
Hinzuziehung natürlich Kosten verursacht, angewiesen zu sein. Durch die
verpflichtende Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen wird
keinerlei Energie gespart!
Keine Koppelung
Im Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist u.a. auch der Vorschlag für die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energie im Gebäudebestand enthalten. Angedacht ist, bei einem konkreten Anlass, z.B. der Erneuerung der Heizungsanlage, die Eigentümer zu verpflichten, dann zwingend das Gebäude zur Nutzung von erneuerbaren Energien nachzurüsten. Wir halten diese Kopplung für falsch. Sie wird das Gegenteil bewirken, da durch einen solchen Zwang die Investitionskosten erheblich steigen und dann der Heizungstausch für den Eigentümer nicht mehr finanzierbar ist. Allein durch einen großflächigen Austausch alter Heizungen gegen neue, moderne Anlagen kann schon erheblich Energie gespart werden. Dies sollte gefördert und nicht durch zusätzliche Auflagen und Zwänge verhindert werden.
1.2 Energiewende und Strompreise
Sinkende Strompreise an der Börse und steigende Strompreise beim Verbraucher. Mit Recht führt dieser Widerspruch zu großer Verärgerung in der Bevölkerung.
Die Förderung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung erfolgt im Rahmen
des EEG dergestalt, dass die erheblichen Summen der Förderung auf die
Strompreise umgelegt werden und damit von allen Stromverbrauchern zu
zahlen sind. Der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis betrug bis zum
Jahre 2012 noch 3,6 Cent je Kilowattstunde. Er ist 2013 auf 5,3 Cent je
Kilowattstunde gestiegen. Er wird 2014 auf 6,24 Cent je Kilosattstunde
nochmals deutlich ansteigen. Damit beträgt die Belastung durch die
Umlage für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Stromverbrauch
von rund 3.500 Kilowattsunden pro Jahr knapp 230 Euro. Es erscheint
dringend erforderlich, eine Bremse für den weiteren Anstieg der
Strompreise für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe einzurichten. Die
Belastungen haben die Grenze des Tragbaren erreicht und für viele
Haushalte schon überschritten.
Die Belastung der Haushalte steigt zusätzlich durch folgende Faktoren:
- Übernahme der Haftungskosten für die Anbindung von Windparks im Meer an das Stromnetz. Die Umlage belastet jeden Haushalt mit 0,70 Euro pro Monat.
- Von der EEG-Umlage sind die Schwerindustrie und stromintensive
Betriebe befreit. Die Befreiung wurde jedoch 2012 sehr stark auf weitere
Bereiche ausgedehnt, wie z.B. Verkehrsbetriebe, Golfplätze,
Schlachtbetriebe, Rechenzentren, Banken, Kunststoffindustrie, Kirchen
usw. Für die Betriebe entfällt durch diese Subvention zu Lasten der
sonstigen Strombezieher jeder Anreiz zur Stromeinsparung. Im
Gegenteil, sie provoziert sogar Stromverschwendung, um in den Genuss der
Befreiung zu kommen.
Die Befreiung entspricht bereits 2013 dem Wert von 107.000 Gigawatt; sie wird 2014 auf voraussichtlich 119.300 Gigawatt ansteigen. Diese Befreiung summiert sich auf jährlich 5 Milliarden Euro, die von privaten Haushalten und nicht befreiten Betrieben zu tragen sind. - Durch die inzwischen vorhandenen erheblichen Kapazitäten Erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung (rund 25 %) fallen die Strompreise an der Börse in Leipzig zeitweise dramatisch. Diese Preissenkungen werden jedoch von den Energieversorgern nicht an die Verbraucher weitergegeben.
Der Eigenheimerverband Bayern e.V. erkennt das Ziel der Energiewende an. Wir unterstützen die langfristigen Pläne der Bundesregierung zur Erreichung der Ziele umfassender Förderung Erneuerbarer Energien.
Wir fordern jedoch die neu zu bildende Bundesregierung auf:
- Die EEG-Umlage auf ein für Haushalte und Betriebe tragbares Maß zu begrenzen.
- Private Haushalte und sonstige Gewerbebetriebe von der Umlage der Haftung für die Anbindung von Windparks zu befreien.
- Die über die ursprünglich festgesetzten Befreiungen der Wirtschaft hinausgehenden Vergünstigungen zu streichen.
- Darauf hinzuwirken, dass die Stromversorger die sinkenden Einkaufspreise an der Strombörse in Leipzig an die Verbraucher weitergeben.
Die Belastungen aus der Freistellung von Wirtschaftsbetrieben von der EEG-Umlage sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht auf die übrigen Stromverbraucher überwälzt werden darf. Sie trifft in dieser Form überproportional Familien mit mehreren Kindern und einem daraus resultierenden höheren Stromverbrauch. Der Aufwand soll künftig nach finanzieller Leistungsfähigkeit über allgemeine Steuermittel umgelegt werden, womit eine gleichmäßige (gerechtere?) Belastung aller Schichten aus Wirtschaft und Gesellschaft erreicht wird.
2. Alternde Gesellschaft
Die demografische Entwicklung verändert das gesellschaftliche Zusammenleben. Generationsgerechter Umbau im Gebäudebestand wie entsprechende Standards beim Neubau ermöglichen ein längeres Verweilen in den eigenen vier Wänden. Die Sozialkassen werden entlastet. Entsprechende Förderprogramme haben Wirkung gezeigt.
Ein weiteres Problemfeld, das durch den demografischen Wandel verstärkt wird, tritt in den Siedlungsbereichen, insbesondere im ländlichen Raum auf. Die Jugend zieht es in die Städte. Dort steigt der Wohnungsmangel. Die ländlichen Räume fallen leer, während die Städte und ihre Randgebiete zugebaut werden.
Wir fordern die Wiedereinführung der Zuschüsse und anderer Fördermittel durch die Bundesregierung. Einzig eine KfW-Unterstützung reicht nicht aus! Das Wohnen in der eigenen Wohnung verhindert Altersarmut und dient der finanziellen Entlastung des Staates. Wenn alle Menschen in ein Alten-und Pflegeheim müssten, wäre die finanzielle Katastrophe des Staates vorprogrammiert. Wir haben weder die Mittel, die Pflegeheimplätze zu bauen noch die Mittel das notwendige Personal zu bezahlen!
Wir fordern, den barrierefreien Bau von Wohnungen massiv zu fördern und
auch die Ausbildung derer, die dafür Verantwortung tragen, einzufordern.
Die Lebensbedingungen auf dem Land sind denen in der Stadt
anzugleichen: Infrastruktur, Versorgung mit den wichtigsten Gütern und
kulturelle Angebote.
3. Steuern, Beiträge, Abgaben
Die angespannte Situation der öffentlichen Haushalte in Verbindung mit der gesetzlichen Schuldenbremse führt zu immer lauter werdenden Diskussionen über neue Einnahmequellen von Bund, Ländern und Gemeinden. Wir lehnen jedwede Steuer ab, die das Wohnen weiter belastet!
3.1 Vermögensteuer
Wir lehnen jede Form der Vermögensteuer und Vermögensabgabe ab.
3.2 Erbschaftsteuer
Wir fordern die Abschaffung der Erbschaftsteuer für das selbst genutzte Wohneigentum! Wenn dies nicht möglich ist, fordern wir die Überführung der Erbschaftsteuer in die Länderkompetenzen. Außerdem müssen die Kinder der Geschwister den eigenen Kindern steuerlich gleichgestellt werden.
3.3 Grunderwerbsteuer
Seit der Föderalismusreform 2006 gibt es Bestrebungen der Länder, die kommunalen Haushalte mittels einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu konsolidieren. Der Steuersatz in Bayern beträgt 3,5 Prozent, was deutlich unter den Spitzenwerten von mehr als 6,5 Prozent liegt, die in anderen Ländern erreicht werden. Dennoch geht die derzeitige Regelung vor allem zulasten junger Familien.
Jede weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer wird abgelehnt. Wir fordern eine einheitliche Grunderwerbsteuer unter 2%!
3.4 Grundsteuer
Eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer ist abzusehen. Eine Erhebung der Grundsteuer auf der Basis einer am Verkehrswert orientierten Bemessungsgrundlage würde insbesondere in Ballungsgebieten aufgrund der hohen Bodenwerte zu einer Verschiebung zu Lasten von Ein- und Zweifamilienhäusern führen. Dies würde eine zusätzliche, kaum noch tragbare Belastung des selbstgenutzten Wohneigentums bedeuten. Deshalb lehnen wir diese Besteuerungsgrundlage ab und favorisieren das „physikalische Modell“. Dabei sehen wir auch keinerlei Veranlassung, dass der Wert der in die Bemessungsgrundlage mit eingehen muss.
3.5. Straßenausbaubeiträge
Wir fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die Renovierung und Erneuerung von Straßen soll aus dem allgemeinen Haushalt der Kommunen finanziert werden und nicht nach der erfolgten Ersterschließung wieder vom Grundstückeigentümer bezahlt werden müssen.